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Türöffner

Im Falle einer Notsituation, muss die Feuerwehr in der Lage sein, sich Zugang zu einem Gebäude bzw. einer Wohnung zu verschaffen.
Um eine solche Notfalltüröffnung schnell und präzise durchführen zu können, verfügt die Feuerwehr über notwendiges und spezielles Werkzeug, sowie über speziell ausgebildete und geschulte Einsatzkräfte.

Eine solche Notfallsituation liegt beispielsweise vor, wenn sich eine hilflose und unter Umständen verletzte Person in ihrer Wohnung befindet, die Zugangstüre jedoch verschlossen ist und ein Ersatz- oder Zweitschlüssel nicht unmittelbar verfügbar ist. 
Auch kann z. B. ein ausgelöster Hausrauchwarnmelder zu einer Türöffnung durch die Feuerwehr führen. Ist der Bewohner nicht anzutreffen oder zu erreichen und ist mit "Gefahr in Verzug" zu rechnen, muss sich die Feuerwehr Zugang zu der betroffenen Wohnung verschaffen und diese auf mögliche Gefahren kontrollieren.

Mittels der Werkzeuge des speziellen Türöffnungsrucksacks können die Einsatzkräfte Türen oder gekippte Fenster je nach Einsatzlage im Idealfall zerstörungsfrei öffnen und so einen eventuell entstehenden Sachschaden für die Bewohner bzw. Eigentümer so gering wie möglich halten.
Welcher Zugang oder welche Methode zur Öffnung angewandt wird, entscheidet sich je nach Einsatzszenario. - Welche Gefahr ist gegeben? Wie sehen die örtlichen Gegebenheiten aus? Wie schnell muss die Öffnung erfolgen?

Das Ziel der Feuerwehr ist natürlich eine möglichst schnelle, aber auch zerstörungsfreie Öffnung. In entsprechendem Ernstfall kann allerdings, je nach Gegebenheit, nicht auf eine materialschonende Methode geachtet werden.
Die Feuerwehr öffnet verschlossene Türen nur in medizinischen, brand- oder hilfeleistungsbedingten Notfällen, als Amtshilfe für die Polizei oder als Unterstützung des Regelrettungsdienstes.

Sie ersetzt in keinem Fall die Dienstleistungen eines privatwirtschaftlichen Schlüsseldienstes!
Ein entsprechender Missbrauch oder die Vortäuschung eines Notfalls sind strafbar!